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Wir über uns

Vereinshistorie

Gegründet:

im November 1999.
Eingetragen seit: Mai 2000
Mitglieder: 20 Mitglieder
Aktivitäten 2000:
Aktivitäten 2001:
  • 2. Harzer Mountainbike Event.
  • Mitwirkung beim Raderlebnistag.
  • Geführte Touren.
  • Planung und Bau eines Bike- Funparcours.
  • Fahrten zu anderen Veranstaltungen z.B. Bike-Festival in Willingen
Aktivitäten 2002:
Aktivitäten 2003:
Aktivitäten 2004:
Aktivitäten 2005:
Aktivitäten 2006:
Aktivitäten 2007:
Aktivitäten 2008:
Vereinssatzung

§ 1 Name und Sitz des Vereins:

Der Verein führt den Namen "Mountainbike-Freunde-Oberharz e.V. von 1999" und hat seinen Sitz in 38707 Altenau/Oberharz.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins:

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und zwar durch die Förderung des Volkssports Radfahren.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.

§ 3 Mittelverwendung

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 4 Begünstigungsverbot

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Ausgaben begünstigt werden.

§ 5 Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft wird auf schriftlichen Antrag und mit Zustimmung des Vorstands erworben. Sie dauert mindestens ein Kalenderjahr. Minderjährige bedürfen für An- und Abmeldung ihrer Mitgliedschaft der schriftlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
  2. Die Mitgliedschaft endet:
    1. zum Ende des laufenden Kalenderjahres aufgrund einer dem Verein zugestellten schriftlichen Austrittserklärung.
    2. durch einen wegen vereinswidrigen Verhaltens vom Vorstand mit einfacher Mehrheit herbeigeführten Ausschließungsbeschluss.
    3. durch Tod des Mitglieds.
    4. durch Auflösung des Vereins.

Bei Eintritt bestimmter Härten wie Wegzug, Krankheit o.ä. kann der Vorstand einem sofortigen Ende der Mitgliedschaft zustimmen. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung des restlichen Beitrags.

§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Die Mitglieder haben das Recht, durch Vorschläge, Anregungen und Anträge die Vereinsarbeit zu fördern und an den Veranstaltungen und sonstigen Versammlungen teilzunehmen.
  2. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein in seinen gemeinnützigen Bestrebungen zu unterstützen und zum Gelingen der Sport- und sonstigen Veranstaltungen beizutragen.
  3. Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Beiträge rechtzeitig zu entrichten.

§ 7 Mitgliedsbeiträge

  1. Die Art und Höhe der Mitgliedsbeiträge wird in einer Beitragsordnung geregelt. Diese ist von der Mitgliederversammlung zu beschließen.
  2. Über Änderungen in der Beitragsordnung darf in einer Mitgliederversammlung nur beschlossen werden, wenn ein entsprechender Punkt in der Tagesordnung enthalten ist.

§ 8 Verwendung von Überschüssen

Etwaige Überschüsse dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Überschussanteile. Bei Ausscheiden aus dem Verein oder bei Auflösung des Vereins besteht keine Anspruch auf das Vereinsvermögen.

§ 9 Vereinsorgane

Die Organe des Vereins sind:

  1. a) Die Mitgliederversammlung, welche mindestens einmal im Jahr stattfinden muss, spätestens jedoch im November. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin ergehen. Sie erfolgt in schriftlicher Form unter Nennung der Tagesordnung an die Mitglieder.
    1. Die Mitgliederversammlung ist innerhalb von zwei Wochen einzuberufen,

    wenn mindestens 30 % der Mitglieder dieses fordern.

  2. Der geschäftsführende Vorstand, bestehend aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.

In den Mitgliederversammlungen sind alle Mitglieder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr stimmberechtigt, unter der Voraussetzung, dass keine Beitragsschuld besteht.

Für den Vorstand wählbar sind alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Gesetzliche Vertreter des Vereins im Sinne des § 26 BGB sind zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands.

Der Vorstand kann zur Unterstützung seiner Aufgaben weitere Funktionen besetzen.

§ 10 Wahlen

Der gesamte Vorstand wird alle 2 Jahre in Jahren mit ungerader Jahreszahl durch die Mitgliederversammlung neu gewählt. Geheime Wahl kann beantragt werden.

Im selben Rhythmus werden mindestens zwei Kassenprüfer gewählt, die der Mitgliederversammlung jährlich Bericht über die Kassenführung geben. Wiederwahl ist möglich.

§ 11 Beschlussfassung und Protokollierung

Die Beschlussfassung über Anträge erfolgt offen, solange nicht geheime Abstimmung verlangt wird.

Versammlungsbeschlüsse werden vom Schriftführer schriftlich festgehalten und als Protokoll der nächsten Mitgliederversammlung zum Beschluss vorgelegt. Die Protokolle sind vom 1. Vorsitzenden oder dessen Vertreter und dem Schriftführer nach Genehmigung zu unterzeichnen.

§ 12 Auflösung des Vereins

  1. Der Verein kann durch Mitgliederbeschluss nur dann aufgelöst werden, wenn in eigens dafür anberaumter Mitgliederversammlung drei Viertel der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder für die Auflösung stimmen. Die Abstimmung muss geheim erfolgen.
  2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen an die Samtgemeinde Oberharz, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Bereich Radsport in Altenau zu verwenden hat.

§ 13 Gültigkeit

Die vorliegende Satzung wurde errichtet durch Vorstandsbeschluss vom 11.01.2003 und durch die Mitgliederversammlung vom 29.01.2003 beschlossen.

Der Beschluss wird durch die Unterschrift folgender Mitglieder bestätigt.

Altenau, den 29. Januar 2003

Der Vorstand

 

Volksbank im Harz

Volksbank Arena Harz

Oberharz

Outdoorcenter Harz

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